Im Umgang mit prekären Wohnimmobilien fordert Göttingens Oberbürgermeisterin Petra Broistedt, dass insbesondere das Niedersächsische Wohnraumschutzgesetz weiterentwickelt wird. Diese und weitere Forderungen hat die Stadt in einer Sondersitzung des Sozialausschusses am Dienstag, 12. August 2025, präsentiert.
„Das Wohnraumschutzgesetz muss uns Kommunen in die Lage versetzen, mit Durchschlagskraft gegen prekäre Wohnimmobilien vorgehen zu können“, betont Broistedt. Die Stadt nutze bereits jede Möglichkeit, um Menschen in schwierigen Wohnsituationen zu unterstützen und greift dabei auch auf ihr eigens entwickelte Handlungskonzept zurück. Dabei stößt die Stadt an Grenzen, die nur das Land und der Bund beseitigen können. „Wir brauchen verbindliche gesetzliche Grundlagen, um Missstände nicht nur zu lindern, sondern dauerhaft zu beenden“, so die Oberbürgermeisterin. Im Ausschuss hat die Stadt ihren Forderungskatalog vorgestellt. Dazu zählen im Wesentlichen:
- Die Miethöhen sollen auf einen angemessenen Quadratmeterpreis gedeckelt werden.
- Kommunen sollen Mietminderungen von Leistungsbeziehenden durchsetzen können.
- Die Kostenübernahme für Unterkünfte in prekären Wohnimmobilien soll ausgeschlossen werden können.
- Bei Wohnungen, die für unbewohnbar erklärt werden, müssen die Zuständigkeit und die Kostenübernahme von Ersatzwohnraum rechtlich bei den Vermieter*innen verankert sein.
- Es braucht eine Landesförderung, mit deren Hilfe sanierungswillige Eigentümer*innen unterstützt werden können, die bezahlbaren Wohnraum schaffen oder die unbewohnbaren Wohnraum wieder herstellen und öffentlich geförderten Wohnraum daraus machen.
- Kommunen sollen erweiterte Auskunftsrechte zu Sozialdaten für eine wirksame Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch erhalten.
Mit diesen Forderungen will die Stadt vorbehaltlich einer Zustimmung durch den Sozialausschuss sicherstellen, dass Kommunen künftig schneller, gezielter und mit nachhaltiger Wirkung zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie zur Bekämpfung unzumutbarer Wohnverhältnisse eingreifen können. Außerdem soll das lukrative Geschäftsmodell der Problemimmobilie für Eigentümer*innen, die für wenig und heruntergekommenen Wohnraum überdurchschnittlich hohe Mieten verlangen, eingedämmt werden.
„Von persönlicher Beratung über Hilfen zur Wohnungssuche bis hin zu Ersatzunterkünften: Wir sind für die Betroffenen da“, ergänzt Göttingens Sozialdezernentin Anja Krause. „Doch ohne erweiterte Eingriffsmöglichkeiten bleibt vieles nur Symptombekämpfung. Die vorgeschlagenen Änderungen würden uns ermöglichen, Ursachen anzugehen und menschenwürdigen Wohnraum zu sichern.“
Die Stadt Göttingen setzt sich seit vielen Jahren mit Nachdruck dafür ein, die Lebenssituation von Menschen in prekären Wohnimmobilien zu verbessern. Seit 2022 orientiert sie sich dabei auch an ihrem Handlungskonzept zum Umgang mit prekären Wohnimmobilien, das alle aktuell rechtlich möglichen Schritte ausschöpft. Dazu gehören unter anderem regelmäßige Kontrollen durch die Wohnraumsicherung, eine enge Zusammenarbeit mit sozialen Trägern, individuelle Hilfsangebote für Betroffene, die Unterstützung bei der Wohnungssuche sowie die Prüfung von Ersatzwohnraum im Falle einer Unbewohnbarkeit. Trotz dieser intensiven Bemühungen stößt die Stadt an gesetzliche Grenzen. Eigentumsverhältnisse und fehlende Eingriffsbefugnisse machen es schwierig, unzumutbare Wohnsituationen dauerhaft zu beenden.