Die Behelfsbrücke am Wendebach sollte ein Zeichen sein: Hier wird endlich gehandelt, wo Radfahrer seit Monaten zwischen Umweg und Risiko festhängen. Jetzt ist aus der vermeintlich pragmatischen Lösung ein offener Konflikt geworden. Der Landkreis Göttingen versucht in einer neuen Mitteilung zwar, die Debatte zu versachlichen. Tatsächlich aber wird immer deutlicher, wie tief das Verfahren politisch und verwaltungsrechtlich verfahren ist – und wie wenig davon den Betroffenen auf dem Radweg hilft.
Noch bei der Eröffnung am 22. Februar war die Botschaft klar: Gemeinde Friedland und Landkreis Göttingen hätten gemeinsam eine Behelfsbrücke errichten lassen, um die gefährliche Lücke auf dem Radweg zwischen Göttingen und Groß Schneen zu schließen. Die Kosten wurden damals mit 25.000 Euro angegeben, die nach damaliger Darstellung geteilt werden sollten. Bürgermeister Andreas Friedrichs sprach von einer Lösung, die zeige, „was alles möglich ist, wenn man nur wirklich will“.
Heute klingt das völlig anders
In einer neuen, der Redaktion vorliegenden Stellungnahme legt die Kreisverwaltung den Schwerpunkt auf Zuständigkeiten und Verfahren. Demnach sei die Landesbehörde Baulastträger, der Landkreis zuständig für Natur- und Umweltschutz; eine telefonische Ad-hoc-Einschätzung aus dem Fachbereich ersetze keine formale Prüfung. Außerdem verweist die Kreisverwaltung darauf, dass für die aktuelle Behelfsbrücke eine Vereinbarung zur Klärung von Sicherheits-, Haftungs- und Betriebsfragen vorbereitet worden sei, die vom Bürgermeister jederzeit unterzeichnet werden könne. Zugleich stellt die Verwaltung offen die Frage, wer eigentlich die Kosten für Errichtung und Rückbau trägt und auf welcher haushaltsrechtlichen Grundlage Landrat Marcel Riethig eine Beteiligung des Landkreises zugesagt hat.
Brisant ist das auch deshalb, weil Landkreis Göttingen und Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erst am 24. März gemeinsam erklärt hatten, weder an Planung noch an Genehmigung oder Errichtung der Brücke beteiligt gewesen zu sein. Es habe keine Unterlagen, keine fachliche Prüfung und keine Abstimmung gegeben. Gleichzeitig verweisen beide Behörden auf fehlende Sicherungs-, Kontroll- und Räumpflichten für das Provisorium. Außerdem sei eine Nutzung der Brücke spätestens mit der in der zweiten Jahreshälfte 2026 geplanten Sanierung des Radwegs im Bereich der Wendebachbrücke ohnehin nicht mehr möglich. Ziel bleibe eine Sanierung oder ein Ersatzneubau der ursprünglichen Brücke möglichst im Jahr 2027.
Für Friedlands Bürgermeister war die Sache bereits am 20. März gekippt. Nach einem Gespräch mit Straßenbauamt und Landkreis teilte er mit, es gebe keine rechtskonforme Möglichkeit, die „Notbrücke“ weiter zu betreiben. Der Rückbau ist demnach für den 13. bis 16. April vorgesehen. Friedrichs sprach damals von einer Entscheidung gegen einen praktischen Lösungsansatz und für die „technisch und rechtlich vollumfänglichen Anforderungen“.
Der Protest dagegen wächst. Die Petition „Herstellung der Durchgängigkeit des Radweges Friedland Göttingen“, gestartet am 20. März und an Verkehrsminister Grant Hendrik Tonne gerichtet, zählt inzwischen 1.158 Unterschriften. Die Initiatoren halten die offizielle Umleitungsstrecke für nicht zweckmäßig und kritisieren, dass das Gefährdungspotenzial für Radfahrer falsch eingeschätzt werde. Tatsächlich war der Radweg an der alten Brücke bereits 2025 gesperrt worden; vielen Nutzern blieb seither nur ein Umweg von rund vier Kilometern oder das Ausweichen auf die stark befahrene L 568.