Göttingen. In die Affäre um den suspendierten Göttinger Landrat Marcel Riethig kommt Bewegung. Neu geraten offenbar auch jene Personen in den Fokus, die die Vorwürfe gegen Riethig erhoben haben. Aus einem Schreiben, welches der Redaktion von meineRegion365 vorliegt, hat der Kreisausschuss des Landkreises Göttingen die Hannoveraner Kanzlei Dr. Fricke & Collegen beauftragt, das Vorgehen der 17 Mitunterzeichner des sogenannten „Brandbriefes“ dienstrechtlich zu überprüfen.
Im Zentrum stehen mehrere Beschwerden gegen die Unterzeichner. Geprüft werden nach Informationen von meineRegion365 unter anderem Vorwürfe der falschen Verdächtigung, Verleumdung und möglicher Dienstpflichtverletzungen. Auch das Verhalten von Beamtinnen und Beamten, die im Nachgang der Kreistagssitzung am 17. März 2026 die Sektkorken knallen ließen, sei Gegenstand der Untersuchung. In dieser Sitzung war im Kreistag die Suspendierung Riethigs bekannt geworden.
Parallel liegen bei der Staatsanwaltschaft Göttingen weiterhin mehrere Strafanzeigen gegen einige Unterzeichner vor. Die Behörde bestätigte auf Anfrage von meineRegion365 entsprechende Prüfungen der strafrechtlichen Relevanz dieser Vorwürfe. Gleichzeitig dauern die Ermittlungen gegen Riethig wegen des Verdachts der Untreue an. Ein Abschluss der Verfahren sei nach Angaben der Staatsanwaltschaft derzeit nicht absehbar.
Zusätzliche Brisanz erhält der Fall weiterhin durch das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat. Die Staatsanwaltschaft geht dabei dem Verdacht gegen Unbekannt nach, dass Informationen aus dem Kreishaus an die Medien weitergegeben worden sein könnten. Ob sich die Vorwürfe gegen die Brandbrief-Unterzeichner bestätigen, ist offen. Fest steht jedoch: Die Untersuchung des Kreisausschusses könnte die bisherige Rollenverteilung in der Causa Riethig grundlegend verändern.
Hintergrund
Was passiert mit meiner Stimme, wenn ich Marcel Riethig wähle? Kann ich meine Stimme für Marcel Riethig abgeben ohne, dass sie verloren ist?
Ja. Ein suspendierter Landrat kann grundsätzlich erneut gewählt werden. Die vorläufige Dienstenthebung entzieht ihm nicht automatisch die Wählbarkeit für das Amt. Sie ist nach niedersächsischem Disziplinarrecht zunächst eine Sicherungsmaßnahme und keine disziplinarische Strafe. Allerdings bedeutet eine Wiederwahl nicht automatisch, dass der Landrat sein Amt sofort wieder ausüben darf. Die Bürgergemeinschaft Landkreis Göttingen und Riethigs Unterstützer vertreten die Auffassung, dass die Gründe für die Suspendierung mit Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen entfallen könnten und Riethig nach einer Wiederwahl wieder ins Amt zurückkehren müsse.
Jede Stimme zählt und schafft Gerechtigkeit
Ronald Schminke, Pressesprecher bei der Bürgergemeinschaft Landkreis Göttingen, die Marcel Riethig als Landratskandidaten aufgestellt hat, sagt dazu: „Das Innenministerium hat die Suspendierung mit den Ermittlungen begründet. Diese werden im Oktober abgeschlossen sein. Nach der Wiederwahl unseres Landrat Marcel Riethig besteht kein Grund mehr für eine Suspendierung.“ „Jede Stimme zählt und schafft Gerechtigkeit“, so Schminke weiter.
Die Akten in dem gegen Marcel Riethig wegen des Vorwurfs der Untreue geführten Ermittlungsverfahren befinden sich laut Staatsanwaltschaft derzeit immer noch bei der Polizei, wobei Angaben dazu, wann mit einem Abschluss der Ermittlungen und Zeugenvernehmungen zu rechnen sein wird, verlässlich nicht möglich seien.