Hann. Münden. Der Europäische Wels breitet sich in den Flüssen Fulda, Werra und Weser zunehmend aus. Die Fangmeldungen der Angler zeigen nach Angaben der Fischereigenossenschaft Münden deutlich, dass die Population des größten heimischen Süßwasserraubfisches in der Region weiterwächst. Die Entwicklung sorgt sowohl für Begeisterung unter Sportanglern als auch für Sorgen bei Fischereiverantwortlichen. In den vergangenen Wochen wurden mehrere Welse mit Längen von knapp zwei Metern in Fulda und Weser gefangen. Der bislang bekannte Rekordfang an der Fulda brachte es sogar auf beachtliche 2,40 Meter. Auch in der Werra werden inzwischen regelmäßig große Exemplare an den Haken gebracht. „Große Welse locken immer mehr Angler an unsere Flüsse. Die faszinierenden, schnellwachsenden Fressmaschinen wecken das Interesse der Angler. Einige verbringen ganze Nächte an unseren Flüssen, um den größten noch freilebenden reinen Süßwasserfisch zu fangen“, berichtet Ronald Schminke, Vorsitzender der Fischereigenossenschaft Münden.
Nach seinen Angaben erreichen viele der gefangenen Tiere Gewichte zwischen 20 und 45 Kilogramm. Die größten Exemplare können bis zu 80 Jahre alt und mehr als 150 Kilogramm schwer werden.
Klimawandel begünstigt die Ausbreitung
Als wärmeliebende Fischart profitiert der Europäische Wels nach Einschätzung von Experten von steigenden Wassertemperaturen. Besonders Temperaturen zwischen 18 und 22 Grad Celsius schaffen günstige Bedingungen für Wachstum und Fortpflanzung. Auch das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dezernat Binnenfischerei – Fischereikundlicher Dienst, verweist in einer Stellungnahme auf die veränderte Situation. Der Europäische Wels, wissenschaftlich Silurus glanis, sei der größte in Niedersachsen vorkommende Süßwasserfisch und ein beliebter Zielfisch der Freizeitfischerei. Zudem habe die Art grundsätzlich auch Potenzial für die Nutzung durch die Erwerbsfischerei.

Räuber mit über 2,50 Meter. Der Fischer möchte gerne anonym bleiben.
Ursprünglich bildete die Elbe die nordwestliche Grenze des nacheiszeitlichen Verbreitungsgebiets dieser Fischart. Durch vom Menschen verursachte Gewässerveränderungen und gezielten Besatz habe sich das Verbreitungsgebiet jedoch stark erweitert. Nach Angaben des LAVES wurde der Wels in Niedersachsen mindestens seit den 1990er Jahren auch gezielt in die Flussgebiete von Weser, Aller, Leine, Ems, Hase, Hunte und Vechte sowie vielfach in künstliche Stillgewässer eingebracht. Dort habe sich die Fischart meist schnell etablieren können.
Insbesondere in den vergangenen Jahren seien in nahezu allen genannten großen Fließgewässern deutlich verstärkte Jungfischaufkommen sowie eine deutliche Zunahme der jeweiligen Bestände verzeichnet worden. Vor diesem Hintergrund sei der Wels in Niedersachsen in der Roten Liste der Süßwasserfische, Rundmäuler und Krebse von ehemals „stark gefährdet“ auf aktuell „ungefährdet“ zurückgestuft worden. Das LAVES geht zudem davon aus, dass die Fischart vom fortschreitenden Klimawandel weiterhin stark profitieren wird.
Segen und Herausforderung für die Flüsse
Damit wird der Wels für die Flussregionen gleichzeitig zum Segen und zur Herausforderung. Einerseits sorgt die beeindruckende Fischart für einen wachsenden Angeltourismus. Wer einen kapitalen Wels an der Angel hat, erlebt einen außergewöhnlich kraftvollen Drill, der für viele Angler einen besonderen Reiz darstellt. Andererseits wächst mit steigenden Beständen auch die Sorge um die heimischen Fischgemeinschaften. Der enorme Nahrungsbedarf der großen Raubfische kann Auswirkungen auf andere Arten haben. „Der Wels unterscheidet die Fischart nicht, der haut alles weg, was ihm vor sein Maul kommt. Durch den gefräßigen Prädator werden vielerorts natürliche Lebensgemeinschaften erheblich gestört und schützenswerte Fischarten verdrängt“, sagt Schminke. Auch die Stellungnahme des LAVES weist auf mögliche Herausforderungen hin. Aufgrund steigender Bestände und des vermehrten Auftretens sehr großer Individuen könnten sich vielfach Schwierigkeiten bei der Umsetzung der gesetzlichen Hegepflicht und bei der Herstellung standorttypischer Fischartengemeinschaften ergeben. Insbesondere bedrohte Wanderfischarten könnten durch zusätzliche Prädation weiter unter Druck geraten.
Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung von Lebensräumen, zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern sowie gezielte Wiederansiedlungs- oder Bestandsstützungsmaßnahmen könnten unter Umständen durch steigende Welsbestände in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt werden.
Kritik an niedersächsischem Schonmaß
Besonders kritisch sieht die Fischereigenossenschaft Münden die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in Hessen und Niedersachsen. Während der Wels in Hessen ganzjährig ohne Entnahmemaß befischt werden darf, gilt in Niedersachsen weiterhin ein Mindestmaß von 50 Zentimetern. Eine Schonzeit für den Europäischen Wels gibt es in Niedersachsen nicht. Damit dürfen derzeit ganzjährig Welse entnommen werden, sofern sie eine Körperlänge von mindestens 50 Zentimetern erreicht haben. Aus Sicht der Fischereigenossenschaft ist diese Regelung angesichts der stark wachsenden Bestände nicht mehr zeitgemäß. Die Verantwortlichen befürchten, dass sich durch die zunehmende Ausbreitung des Welses erhebliche Schäden an wertvollen Fischbeständen entwickeln könnten. Dies könne langfristig auch hohe Kosten für Angelvereine und Fischereigenossenschaften verursachen. „Wenn man größere Totalausfälle bei anderen Fischarten und enorme Kosten für Vereine und Fischereigenossenschaften vermeiden will, ist eine gesetzliche Anpassung des Fischereigesetzes in Niedersachsen zwingend erforderlich. Wir werden das in Hannover einfordern, da muss jetzt etwas passieren“, kündigt Schminke an.
Das LAVES stellt in seiner Stellungnahme allerdings klar, dass eine zeitnahe Verringerung oder Aufhebung des gesetzlichen Mindestmaßes für den Europäischen Wels derzeit nicht in Aussicht gestellt werden könne. Bei der Novellierung des Niedersächsischen Fischereigesetzes und der Binnenfischereiordnung werde diese Thematik jedoch Berücksichtigung finden.
Mögliche Maßnahmen
Gleichzeitig weist das LAVES darauf hin, dass Fischereirechtsinhaber und Pächter bereits jetzt verschiedene Möglichkeiten haben, auf zunehmende Welsbestände zu reagieren. So könne in einem ersten Schritt eine Ausnahme nach § 6 der Niedersächsischen Binnenfischereiordnung beantragt werden. Diese Ausnahme könne den Fang und die Entnahme untermaßiger Welse im Rahmen von Hegemaßnahmen ermöglichen. Zuständig dafür ist das Dezernat Binnenfischerei – Fischereikundlicher Dienst beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Ein entsprechender Antrag könne formlos gestellt werden. Darüber hinaus könnten Fischereirechtsinhaber oder Pächter ein Entnahmegebot für Welse aussprechen, die eine Körperlänge von mindestens 50 Zentimetern erreicht haben. In einem solchen Fall müssten alle gefangenen Welse oberhalb des Mindestmaßes dem Gewässer entnommen werden. Da für den Europäischen Wels in Niedersachsen keine Schonzeit besteht, könne ein solches Entnahmegebot ganzjährig verfolgt werden. Gefangene Fische oberhalb des Mindestmaßes sollten stets sinnvoll verwertet werden. Ein Zurücksetzen sei nicht zuletzt aus hegerischen Gründen abzulehnen.
Mit Blick auf den Schutz von Fischbeständen bestehe zudem je nach Fischart und Gewässer die Möglichkeit, sogenannte Entnahmelimits, also Höchstfangmengen, festzulegen. Sollten für den Europäischen Wels in einzelnen Gewässern entsprechende Limits bestehen, solle deren Aufhebung in Betracht gezogen werden, um zu einer Bestandsreduktion beizutragen. Außerdem empfiehlt das LAVES, auf weiteren Besatz mit Europäischen Welsen zu verzichten. Nach dem Niedersächsischen Fischereigesetz seien Fischereiberechtigte und Pächter verpflichtet, einen der Größe und Art des Gewässers entsprechenden Fischbestand zu erhalten und zu hegen.
Fisch des Jahres 2026
Zusätzliche Aufmerksamkeit erhält der Europäische Wels durch seine Auszeichnung zum Fisch des Jahres 2026. Die Wahl lenkt den Blick auf eine Fischart, die in vielen deutschen Gewässern auf dem Vormarsch ist und deren Einfluss auf die Ökosysteme zunehmend diskutiert wird.
Während Angler den Wels als spektakulären Zielfisch schätzen, wächst gleichzeitig die Debatte darüber, wie ein ausgewogenes Management der Bestände aussehen kann. Die Fischereigenossenschaft Münden sieht dabei vor allem die Politik in der Verantwortung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen an die Entwicklung in den Gewässern anzupassen.
Für Ronald Schminke ist klar: Die Bestände müssten künftig stärker reguliert werden, um Schäden an gefährdeten und standorttypischen Fischarten zu vermeiden. Die Hinweise des LAVES zeigen zugleich, dass es bereits jetzt rechtliche Instrumente gibt, mit denen Fischereirechtsinhaber und Pächter auf steigende Welsbestände reagieren können – auch wenn eine grundsätzliche Änderung des niedersächsischen Mindestmaßes vorerst nicht unmittelbar bevorsteht.