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Nach Schüssen am Weender Tor: Polizei verfügt 40 Aufenthaltsverbote und 24 Meldeauflagen

Symbolbild mit KI erstellt.
Symbolbild mit KI erstellt.

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen rund um die Vorfälle am Göttinger Weender Tor am Abend des 13. Juni, bei denen ein Polizist durch Schüsse schwer verletzt wurde, hat die Polizei Göttingen bislang gegen insgesamt 64 Angehörige der an den Auseinandersetzungen beteiligten Großfamilien Aufenthaltsverbote oder Meldeauflagen ausgesprochen. Die Aufenthaltsverbote sind personenbezogen gestaltet und umfassen in Teilen das gesamte Stadtgebiet Göttingen oder einzelne Bereiche der Stadt Göttingen. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar.

Zahlen Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen

Im Einzelnen verfügte die Polizei Göttingen bislang 14 Aufenthaltsverbote gegen Personen, die nicht im Göttinger Stadtgebiet wohnhaft sind und 26 weitere (Teil-) Aufenthaltsverbote gegen Personen, die in Göttingen wohnen und/oder dort ihren Arbeitsplatz haben. In 24 Fällen erteilten die Beamten personenbezogene Meldeauflagen.

Teil des ganzheitlichen Maßnahmenpakets

Die Aufenthaltsverbote sind ein Bestandteil des ganzheitlichen Maßnahmenpakets, das die Polizei unmittelbar nach der Gewalteskalation am Weender Tor initiiert hatte, um das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und ein erneutes Aufeinandertreffen der Großfamilien durch robuste Präsenz und Kontrollmaßnahmen zu verhindern. Die Rechtsgrundlage für die polizeirechtliche Maßnahme ergibt sich aus § 17 Absatz 3 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (kurz NPOG, siehe auch https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/e0e1ac8a-dfb5-3aca-8928-7ccd3cab4b00).

Die gewählte Dauer ist einzelfallbezogen festgelegt und umfasst Zeiträume von einem bis drei Monaten.

Anhörungsverfahren

Ein Aufenthaltsverbot ist ein belastender Verwaltungsakt, zu dem der davon Betroffene angehört wird und im Rahmen des Anhörungsverfahrens begründete Einwände erheben kann, die nach individueller Prüfung zu Anpassungen führen können. Diese Möglichkeit muss der Betroffene allerdings auch nutzen, wenn Einwände bestehen und Änderungen erfolgen sollen. Solche können z. B. zeitlicher und örtlicher Natur sein, die Lage des Arbeitsplatzes oder die Möglichkeit der ungehinderten Religionsausübung betreffen. Jedes einzelne Verfahren wird dabei von der Polizei differenziert betrachtet und einer Einzelfallprüfung bzw. individuellen Gefahrenprognose unterzogen. Dies gilt für Aufenthaltsverbote wie Meldeauflagen gleichermaßen.

Die Anhörungsverfahren zu den derzeit ausgesprochenen Aufenthaltsverboten sind abgeschlossen. Allerdings können Ausnahmen für die gesamte Dauer der Maßnahmen weiterhin bei der Polizei vorgetragen und beantragt werden. Dies ist in Einzelfällen zwischenzeitlich erfolgt.

Ermittlungen gegen 49 Tatverdächtige

Unterdes gehen die Ermittlungen zu den schweren Tumulten und Schüssen am Weender Tor mit Hochdruck weiter. Im Fokus der Göttinger Mordkommission stehen weiterhin 49 Tatverdächtige, deren konkrete Tatbeteiligung nachzuweisen bzw. auszuschließen ist. Die Auswertung von etwa 70 polizeilich sichergestellten Handys dauert an. Aufgrund der Datenmenge wurden die Geräte auf mehrere Fachkommissariate Forensik in der Polizeidirektion Göttingen verteilt.