Die Stadt Göttingen wird zum 1. Januar 2026 eine Zweitwohnungssteuer einführen, das teilte die Stadt mit. Der Rat habe dies im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes bereits am 16. Dezember 2024 beschlossen. Das Konzept wurde am Montag, 1. September 2025, im Finanzausschuss vorgestellt.
Die Zweitwohnungssteuer soll vor allem Menschen mit Nebenwohnsitz motivieren, ihren Hauptwohnsitz nach Göttingen zu verlegen. Für die Stadt bedeutet jede zusätzliche Erstwohnsitz-Anmeldung höhere Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich und dem Einkommenssteueranteil. Diese zusätzlichen Mittel liegen meist deutlich über den direkten Einnahmen aus der Steuer. Wer den Nebenwohnsitz beibehält, leistet durch die Steuer trotzdem einen Beitrag zur Finanzierung der städtischen Infrastruktur.
„Wir wollen mehr Menschen dazu bewegen, Göttingen auch offiziell zu ihrem Hauptwohnsitz zu machen“, unterstreicht der Erste Stadtrat und Finanzdezernent Christian Schmetz. Das bringe der Stadt langfristig deutlich mehr Mittel für wichtige Aufgaben und entlaste den Haushalt. Steuerpflichtig ist grundsätzlich jede Person, die eine Nebenwohnung in Göttingen innehat – unabhängig vom Eigentum. Auch Studierende mit Nebenwohnsitz in Göttingen gehören zur Zielgruppe. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine solche Pflicht bereits 2008 als rechtmäßig bestätigt. Ausnahmen gelten unter anderem für Gemeinschaftsunterkünfte wie Heime, Frauenhäuser oder Strafvollzugsanstalten sowie für verheiratete Berufspendler*innen, die melderechtlich nicht den Hauptwohnsitz in Göttingen haben dürfen.
Zur Steuerberechnung wird die Nettokaltmiete (laut Mietvertrag oder geschätzt nach Mietspiegel) zugrunde gelegt. Der Steuersatz beträgt 10 Prozent der Nettokaltmiete (Beispiel: Bei 300 Euro monatlicher Nettokaltmiete fallen 30 Euro Steuer pro Monat an.
Zum Stichtag 31.12.2024 waren in Göttingen rund 13.000 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet. Die Stadt rechnet mit direkten Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer von rund 2,5 Millionen Euro jährlich. Noch wichtiger ist aber: Jede Ummeldung zum Erstwohnsitz bringt rund 600 Euro pro Jahr zusätzlich aus dem kommunalen Finanzausgleich.
Die endgültige Satzung soll in der Ratssitzung am 12. September 2025 beschlossen werden, damit die Umsetzung und die notwendigen Anschreiben an alle Nebenwohnsitz-Inhaber*innen rechtzeitig starten können.