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Beschluss zu Aufenthaltsverboten nach Schüssen am Weender Tor

Symbolfoto mit KI erstellt.
Symbolfoto mit KI erstellt.

Das Verwaltungsgericht Göttingen bewertet Aufenthaltsverbote nach den Schüssen am Weender Tor. Die Gefahrenprognose bleibt bestätigt.

Göttingen: Im Nachgang der Schüsse am Weender Tor in Göttingen, bei denen am 13. Juni 2026 ein Polizist lebensgefährlich verletzt wurde, hatte die Polizei Göttingen mehrere Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen verhängt. Betroffen sind ausschließlich Angehörige der beteiligten Großfamilien. Ziel der Maßnahmen war es nach Angaben der Polizei, weitere Eskalationen zu verhindern und die öffentliche Sicherheit zu schützen.

Auslöser der polizeilichen Maßnahmen war eine Auseinandersetzung zwischen zwei rivalisierenden Göttinger Großfamilien, bei der Schüsse fielen. Der 16-jährige mutmaßliche Täter befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

Verwaltungsgericht Göttingen bewertet Einzelfall anders

Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat das Verwaltungsgericht Göttingen nun über ein Aufenthaltsverbot und eine Meldeauflage entschieden. Mit Beschluss vom 29. Juli 2026 stellte das Gericht fest, dass sich die Maßnahmen in diesem konkreten Fall bei summarischer Prüfung als rechtswidrig erwiesen haben. Gleichzeitig bestätigte das Gericht aber ausdrücklich die polizeiliche Gefahrenprognose.

Nach Auffassung der Richter gab es konkrete Indizien, die auf ein mögliches künftiges Straftaten- und Gewaltpotenzial hinwiesen. Dazu zählten unter anderem das Mitführen griffbereiter gefährlicher Gegenstände. Eine unzulässige „Sippenhaft“ sah das Gericht nicht, da die Maßnahmen auf individuellen Tatsachen und nicht allein auf der Familienzugehörigkeit beruhten.

Polizei will Maßnahmen neu bewerten

Die Polizeiinspektion Göttingen kündigte an, die bisher ausgesprochenen Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen nun differenziert zu betrachten und neu zu bewerten. Laut Polizei sollen solche Instrumente weiterhin helfen, Gefahren durch öffentliche Auseinandersetzungen von Großfamilien abzuwehren.

Polizeichef Marco Hansmann betonte, die Behörde halte Aufenthaltsverbote grundsätzlich für ein wichtiges Mittel der Gefahrenabwehr. Zugleich zeigten gerichtliche Entscheidungen wie diese, dass sich die Rechtsanwendung fortentwickle und präzisiere. Für Göttingen bleibt damit die Frage im Raum, wie Sicherheit, Prävention und rechtliche Grenzen in solchen Fällen künftig austariert werden.