Was im Februar noch als pragmatische Soforthilfe gefeiert wurde, endet schon wenige Wochen später im Rückbau: Die Behelfsbrücke über den Wendebach auf dem Radweg zwischen Groß Schneen und Göttingen soll wieder verschwinden. Friedlands Bürgermeister Andreas Friedrichs teilte am 20. März mit, dass es nach einem Gespräch mit Straßenbauamt und Landkreis keine rechtskonforme Möglichkeit gebe, die „Notbrücke“ weiter zu betreiben. Der Rückbau ist demnach ab dem 13. April vorgesehen.
Die Brücke war erst im Februar als Übergangslösung eingerichtet worden. Hintergrund ist die seit 2025 gesperrte Radwegbrücke über den Wendebach bei Stockhausen. Die Gemeinde Friedland hatte bereits im Juli 2025 unter Verweis auf die Landesbehörde erklärt, die Standsicherheit des alten Bauwerks sei wegen fortgeschrittener Korrosion der Bewehrung nicht mehr gegeben. Seither ist der Radweg an dieser Stelle unterbrochen; ausgeschildert wurde eine Umleitung über Klein Schneen, Obernjesa, Niedernjesa und Rosdorf. In der Praxis wichen jedoch viele Radfahrende auf die stark befahrene L 568 aus.
Bei der Eröffnung der Behelfsbrücke am 22. Februar war der Ton noch ein ganz anderer. Damals berichteten regionale Medien, die Gemeinde Friedland und der Landkreis Göttingen hätten die Konstruktion als Zwischenlösung errichten lassen, um die gefährliche Situation zu entschärfen. Genannt wurden Kosten von 25.000 Euro, die geteilt werden sollten. Die Konstruktion sei auf acht vorgefertigten Betonsockeln gelagert, mit rutschfestem Belag versehen und vollständig rückbaubar.
Genau hier beginnt der politische und verwaltungsrechtliche Konflikt. Nach einer gemeinsamen Stellungnahme von Landkreis Göttingen und Niedersächsischer Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), die dieser Redaktion vorliegt, waren beide Behörden weder an Planung noch Genehmigung oder Errichtung der Behelfsbrücke beteiligt. Deshalb hätten den Fachabteilungen auch keine Unterlagen vorgelegen; fachliche Prüfungen, Abstimmungen oder Bewertungen seien nicht möglich gewesen. In der Stellungnahme heißt es weiter, die NLStBV strebe an, die ursprüngliche Brücke möglichst 2027 zu sanieren oder durch eine Ersatzbrücke zu ersetzen. Zudem solle in der zweiten Jahreshälfte 2026 der Radweg im Bereich der Wendebachbrücke saniert werden; ab dann sei der Abschnitt ohnehin nicht mehr befahrbar. Als weiteres Problem nennen Landkreis und Landesbehörde ungeklärte Sicherungs-, Kontroll- und Räumpflichten für das Provisorium.
Die Petition „Herstellung der Durchgängigkeit des Radweges Friedland Göttingen“, die seit dem 20. März online läuft und sich an Verkehrsminister Grant Hendrik Tonne richtet, greift genau diese Gemengelage auf. Darin fordern die Initiatoren eine schnelle, sichere Zwischenlösung. Die derzeitige Notbrücke entspreche nicht den technischen und rechtlichen Vorgaben; zugleich sei die ausgeschilderte Umleitung aus Sicht der Initiatoren nicht zweckmäßig und werde deshalb von vielen Nutzern nicht angenommen. Zum Zeitpunkt dieser Recherche verzeichnete die Petition 1.082 Unterschriften.
Fest steht: Das Grundproblem ist damit nicht gelöst. Die ursprüngliche Radwegbrücke über den Wendebach ist seit 2025 gesperrt, die Behelfsbrücke darf nach jetzigem Stand nicht bleiben, und eine dauerhafte Lösung ist weiter nicht kurzfristig in Sicht. Für Radfahrende bleibt damit vorerst dieselbe unbefriedigende Lage wie vor dem Februar: langer Umweg oder riskantes Ausweichen auf die Straße.