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"Sicherheit steht an erster Stelle" - Fleischwaren-Wulff informiert zum Produktrückruf

Symbolfoto: Freepik
Symbolfoto: Freepik

Die Fleischwaren-Wulff GmbH & Co. KG nimmt die öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Göttingen vom 01.07.2026, zum Rückruf verschiedener Rohwurstprodukte, zum Anlass über den aktuellen Sachstand zu informieren.

Anlass des Rückrufs ist der Nachweis von Shigatoxin-bildenden Escherichia coli (STEC) in einer amtlich entnommenen Probe der Zwiebelmettwurst 500 g, Charge 622506. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes wurden darüber hinaus weitere Rohwurstprodukte aus demselben Produktionsumfeld vorsorglich in den Rückruf einbezogen.

Nach Bekanntwerden des amtlichen Erstbefundes hat die Fleischwaren-Wulff GmbH & Co. KG die von der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde angeordneten Maßnahmen unverzüglich und vollständig umgesetzt. Hierzu zählten insbesondere die Information der betroffenen Handelspartner, die Durchführung des Produktrückrufs sowie die fortlaufende Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Aufklärung des Sachverhalts.

Im Rahmen der unternehmenseigenen Qualitätssicherung wurde das vorhandene Rückstellmuster sowie die amtliche Gegenprobe durch ein externes Labor untersucht. Alle Proben lieferten ein einwandfreies Ergebnis. Diese Ergebnisse wurden umgehend den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt und werden im Rahmen der weiteren Sachverhaltsaufklärung berücksichtigt.

Die Fleischwaren-Wulff GmbH & Co. KG weist zudem darauf hin, dass das Unternehmen erst mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung über den Rückruf informiert wurde. Eine vorherige Information oder Abstimmung mit dem Unternehmen hinsichtlich der Veröffentlichung erfolgte nicht.

Nach Auffassung der Fleischwaren-Wulff GmbH & Co. KG kann die Formulierung der öffentlichen Bekanntmachung den Eindruck erwecken, dass sämtliche aufgeführten Produkte gleichermaßen von einem positiven Erregernachweis betroffen seien. Tatsächlich wurde der Nachweis von STEC ausschließlich in einer amtlich entnommenen Probe der Charge 622506 geführt. Die weiteren Produkte wurden vorsorglich aufgrund ihres Produktionszusammenhangs in den Rückruf einbezogen.

Die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher steht für uns an erster Stelle. Das Unternehmen bedauert die entstandenen Unannehmlichkeiten und unterstützt die laufenden behördlichen Untersuchungen weiterhin uneingeschränkt. Ziel ist eine vollständige Aufklärung des Sachverhalts auf Grundlage aller vorliegenden Untersuchungsergebnisse.

Erklärung der Geschäftsführung

„Die Sicherheit unserer Verbraucherinnen und Verbraucher steht für uns an erster Stelle. Unmittelbar nach Bekanntwerden des amtlichen Erstbefundes haben wir die angeordneten Maßnahmen vollständig umgesetzt und arbeiten seitdem uneingeschränkt mit den zuständigen Behörden zusammen. Gleichzeitig bedauern wir, dass wir über die Veröffentlichung der öffentlichen Bekanntmachung nicht vorab informiert wurden. Aus unserer Sicht kann deren Wortlaut den Eindruck vermitteln, dass sämtliche aufgeführten Produkte von einem positiven Erregernachweis betroffen seien. Dies entspricht nach unserem Kenntnisstand nicht dem zugrunde liegenden Untersuchungsergebnis. Wir werden die weitere Aufklärung des Sachverhalts weiterhin transparent begleiten.“

Verbraucherinformation

Verbraucherinnen und Verbraucher werden gebeten, die in der öffentlichen Rückrufmitteilung des Landkreises Göttingen aufgeführten Produkte nicht zu verzehren und diese in den jeweiligen Verkaufsstellen zurückzugeben. Der Kaufpreis wird selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.