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Verdacht auf Geldwäsche im Kasseler Autohaus

Luxusautos in einem Kasseler Autohaus. Foto Bernard Marks
Luxusautos in einem Kasseler Autohaus. Foto Bernard Marks

Verdacht auf Geldwäsche

Die Zentrale Kriminalinspektion der Polizeidirektion Göttingen führt zusammen mit der Staatsanwaltschaft Kassel bereits seit Frühjahr 2024 ein verdecktes Verfahren wegen des Verdachts der gewerbs- und bandenmäßigen Geldwäsche gegen mehrere in Kassel und im Raum Göttingen wohnende Beschuldigte. Diese werden verdächtigt, die Herkunft von Geldern, die originär aus Straftaten stammen oder durch die Begehung von Straftaten generiert wurden, unter Nutzung des Geschäftsbetriebes eines Autohauses mit Sitz in Kassel zu verschleiern und dabei gewerbsmäßig zu handeln, heißt es in einer Presserklärung von Mittwoch.

Verdachtsanzeigen von Banken

Ausgangspunkt für die Einleitung des Strafverfahrens waren laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Kassel mehrere Geldwäsche-Verdachtsanzeigen verschiedener Banken sowie die Ermittlungsergebnisse des LKA Berlin zu einem dort bereits seit 2021 geführten Verfahren wegen Subventionsbetruges, bei dem in mehreren Fällen in Berlin sogenannte Coronahilfen betrügerisch erlangt, und im Weiteren zum Kauf hochwertiger Pkw beim dem o.g. Autohaus genutzt worden waren. In der Folge ergaben Kontoauswertungen nicht nachvollziehbare Bargeld-Einzahlungen auf Konten von Käufern, die über dieses Autohaus kreditfinanziert hochwertige Pkw erworben hatten.

Dubiöse Bargeldeinzahlungen

Die bereits zu Beginn des Verfahrens im Hinblick auf den Verdacht von Geldwäschehandlungen vorliegenden Erkenntnisse konnten in den zurückliegenden Monaten durch intensive Ermittlungen weiter objektiviert werden. So wurden beispielsweise dubiose, seitens der Geschäftsführung des Autohauses im Jahr 2024 durchgeführte und bis dato nicht plausibel zu erklärende Bargeld-Einzahlungen in Höhe von über 1,4 Millionen Euro bei einer Sparkasse festgestellt. Des Weiteren ergaben sich im Zuge der Ermittlungen auch konkrete Details, die insbesondere auf die fortgesetzte Begehung von Steuerstraftaten und die gewerbsmäßige Hehlerei hochwertigen Schmucks durch die Geschäftsführung des Autohauses hindeuten. Die hier durchgeführten Ermittlungen führten letztlich zu einer Verbesserung der bereits durch das LKA Berlin wegen Subventionsbetruges zusammengetragenen Feststellungen.

Haftbefehl erlassen

Infolgedessen kam es in den zurückliegenden Tagen zum Erlass eines Haftbefehls des Amtsgerichtes (AG) Berlin gegen einen der Geschäftsführer des Autohauses wegen Geldwäschehandlungen, die im Zusammenhang mit den bereits 2021 in Berlin erfolgten Subventionsbetrügereien stehen.Darüber hinaus erließ das Amtsgericht Kassel auf der Grundlage des hier zusammengetragenen Ermittlungsergebnisses insg. 18 Durchsuchungsbeschlüsse, die heute in einer konzertierten Aktion u.a. in Kassel / Hessen, in Leinefelde-Worbis / Thüringen, in Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Hannover sowie im Raum Göttingen und im Bereich Hameln zeitgleich umgesetzt wurden.

Durchsuchung und Festnahme

Der o.g. Geschäftsführer des Autohauses wurde dabei an seiner Wohnanschrift festgenommen und zwecks Eröffnung des Haftbefehls dem AG Kassel zugeführt. Bei den Durchsuchungen wurden heute bei Personen im Alter von 38 bis 79 erwartungsgemäß umfangreiche Beweismittel aufgefunden, die den Tatverdacht der gewerbs- und bandenmäßigen Geldwäsche, der Steuerhinterziehung und der gewerbsmäßigen Hehlerei weiter untermauern.

So wurden zum Beispiel div. Schmuck, hochwertige Uhren, Handtaschen und Bekleidung sowie Waffen beschlagnahmt. Angesichts eines vorliegenden Vermögensarrests des AG Kassel in Höhe von 2,1 Millionen Euro kam es im Zuge der Durchsuchungen auch zur Sicherstellung von insgesamt 14 hochwertigen Fahrzeugen, unter anderem

  •    - eines Mercedes Maybach
  •    - eines Bentleys
  •    - mehrerer Mercedes Benz
  •    - Maserati etc.

im Wert von rund 1,4 Millionen.

Die Ermittlungen dauern weiter an. Der Leiter der Ermittlungen der ZKI, Herr Kriminaloberrat Ockenfeld, weist darauf hin, dass dieser Schlag gegen die organisierte Kriminalität letztlich die Folge einer engen, vertrauensvollen Zusammenarbeit der ZKI mit der Staatsanwaltschaft Kassel sowie insbesondere mit der Polizei Kassel gewesen ist. Weitere Auskünfte können unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt werden.